Ok!
Ich werde denn mal mit der Heimleitung reden.
Danke für eure Tipps!
Grausam, aber ich will doch einfach nur 2 Nähmaschinen verschenken.
Aber vor einigen Jahren haben Versicherungen es so ausgerichtet, dass, wenn ich einen Adventskranz mit Kerzen verkaufe, dann auch schuld bin, wenn er abbrennt, und vielleicht das ganze Haus dazu.
Wir mussten jedem Kunden Zettel mitgeben, darauf hinweisen, den Kranz nicht ohne einem Eimer Wasser und schon gar nicht alleine zu lassen.
Versicherungen finden immer Wege....
Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung
- det
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung
Hallo,
in dem Heim muss doch sowieso regelmäßig eine DGUV V3 Prüfung aller Elektrogeräte vorgenommen werden. Dann stellt man dem Prüfer die beiden Nähmaschinen auf den Tisch, er schließt sein Testgerät an und klebt das Prüfsiegel drauf - oder mustert sie wegen Mängel aus.
Ansonsten einfach Tretmaschinen ohne Beleuchtung verschenken!
Gruß
Detlef
Jepp,
in dem Heim muss doch sowieso regelmäßig eine DGUV V3 Prüfung aller Elektrogeräte vorgenommen werden. Dann stellt man dem Prüfer die beiden Nähmaschinen auf den Tisch, er schließt sein Testgerät an und klebt das Prüfsiegel drauf - oder mustert sie wegen Mängel aus.
Ansonsten einfach Tretmaschinen ohne Beleuchtung verschenken!
Gruß
Detlef
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- Bekennender Schneckenversender, habt Geduld mit mir -
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- Michele005
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung
Jepp, es gibt bei Schenkungen und privaten Verkäufen die einfache Formulierung:det hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Januar 2022, 07:29 Hallo,Jepp,
in dem Heim muss doch sowieso regelmäßig eine DGUV V3 Prüfung aller Elektrogeräte vorgenommen werden. Dann stellt man dem Prüfer die beiden Nähmaschinen auf den Tisch, er schließt sein Testgerät an und klebt das Prüfsiegel drauf - oder mustert sie wegen Mängel aus.
Ansonsten einfach Tretmaschinen ohne Beleuchtung verschenken!
Gruß
Detlef
"Schenkung/Privatverkauf unter Ausschluss sämtlicher Garantie und Sachmängelhaftung"
Viele Grüße Michael
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