Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

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det
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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#11 Beitrag von det »

Hallo Rolf,
Rolf_McGyver hat geschrieben:@alle
auch wenn manche Aussagen unbequem sind, sollte nicht der 'Überbringer der Nachricht' für die Gesetzeslage angeprangert werden.
habe ich bewusst und ausdrücklich so geschrieben.
Rolf_McGyver hat geschrieben:Sachliche Anmerkungen und Einwände finde ich o.k., Polemik nicht.
Der Brexit hat mit Sicherheit nichts mit den CE-Richlinien zu tun. Kennt ihr die Bürokratie in Großbritannien? Die Normen in der Welt sind sowieso weitgehend an die IEC angepasst, ob mit oder ohne EU.
Ein humorvoller Umgang hilft mir und anderen, das Ganze besser zu ertragen und zu verarbeiten. Ich will mich bei der Schrauberei entspannen und nicht ständig Angst haben, eine Norm zu verletzen.
Rolf_McGyver hat geschrieben:Der stetige Rückgang von Elektrounfällen in den letzten Jahrzehnten ist vorrangig dem Regelwerk des VDE zu verdanken. Und dass Elektronikgeräte miteinander problemlos funktionieren, verdanken wir den EMV-Normen mit ihren Grenzwerten.
D'accord
Noch besser wäre es, wenn die EMV-Normen und Grenzwerte auch eingehalten würden, dann würden manche Geräte noch besser funktionieren.

Gruß
Detlef
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mahlekolben
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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#12 Beitrag von mahlekolben »

Ich prangere Dich ja gar nicht an - nicht falsch verstehen.

Ich finde es gut und wichtig, eine sachliche Diskussion zumindest bis zu einer gewissen Ebene zu führen. Ein auf jeden Fall immer zutreffendes Ergebnis gibt es vielfach nicht - meist kommt dabei aber zumindest eine "Richtline", ein "Code of Conduct" heraus, also ein Gedanke, eine Vorstellung, ein Wert, an dem man sich dann weiter orientieren kann.

Daher finde ich Deine Reaktion, ja: den Thread selbst hier, gut und wichtig. Hier sind viele Bastler unterwegs, die ihre eigenen Maschinen auf Vordermann bringen. Hin und wieder mag so eine Maschine auch wieder veräußert werden. Es sind bestimmt auch Bastler anwesend, die häufiger Nähmaschinen günstig aufkaufen, aufbereiten und wieder veräußern. Auch sind hier bestimmt Mitglieder dabei, die das hauptberuflich und gut ausgebildet machen. Warum auch nicht?

Deutsche Sprache ist sehr präzise, wir verwenden gegenüber z.B. den Briten einen knapp mehr, als doppelten Wortschatz. Und genau so präzise sind auch unsere Gesetze aufgebaut. Es beginnt immer damit zu erklären, auf wen oder was dieses Gesetz Anwendung finden soll. Danach folgt immer eine Erklärung, was nun mit welchem Ausdruck genauer und näher gemeint ist.

Die DSGVO ist beispielsweise in englischer Sprache verfasst worden, was uns Deutschen etliche Probleme brachte. Die Engländer nutzen ein Wort für vieles - dem gegenüber haben wir aber viele Wörter, die nur zunächst das Gleiche beschreiben, aber in ihren Nuancen doch erhebliche Unterschiede verbergen. "reasonable expectations" beispielsweise. Wie übersetzt man das, ohne die Intention des Rechtschreibers zu verändern? Sind das jetzt "begründete" oder "begründbare" Erwartungen? Schon hier ergeben sich massive Unterschiede! Man hat sich dann für "vernünftige" Erwartungen entschieden, was wohl korrekt zu sein scheint, aber bestimmt nicht die 1:1-Übersetzung darstellt...

OK.

Beim Lesen von Gesetzen ist es immens wichtig, immer ganz oben zu beginnen und sich zu überlegen, was die Legislative damit wohl gemeint hat. Problematisch daran ist besonders, wenn man als Fachmann (Fachmann irgendeines Gewerks, nur halt nicht der Juristerei!) ein Gesetz liest, dass einen vermutlich treffen könnte. Hier liegt die Gefahr begraben, dass man aus seinem Fachwissen heraus beginnt, juristisch zu interpretieren. Es gilt also, beim Lesen eines Gesetzes einen gewissen Abstand zu wahren.

Und das ist wichtig: Gesetze dienen Juristen, rechtzusprechen. Man kann von keinem Juristen erwarten, ein Recht von einer anderen fachlichen Richtung (hier stand vorher "Ebene" - was falsch wäre) aus zu betrachten und auszulegen. Hilfe holen sie sich beispielsweise bei Gutachtern oder anerkannten Sachverständigen - sie sind auf ihrem jeweiligen Gebiet Fachmann, mit einer Portion Rechtskunde ausgestattet und beraten den Juristen bei der Anwendbarkeit des Rechts. Ein Richter kann nur und ausschließlich aufgrund von Gesetzen entscheiden.

Gesetze sind also von und für Juristen geschrieben, nicht für Handwerker. Und so muss man ein Gesetz auch lesen: Mit Abstand, von Beginn an und Stück für Stück.

Lass' uns einen Blick auf den § 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) werfen. Ich kopiere das Ding hier rein, und markiere meine Auslegung dazu mal grün - kann also etwas länger werden biggrin

Da:

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

§ 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.


hier steht, dass im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte... - das liegt hier nicht vor. Das ganze ist eine einmalige Aktion rein privater Natur, von daher erübrigt sich der Rest des Gesetzes; für dieses Gesetz bin ich der falsche Adressat.

(2) Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können, mit Ausnahme der überwachungsbedürftigen Anlagen

1.
der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen, soweit diese Fahrzeuge den Bestimmungen des Bundes zum Bau und Betrieb solcher Bahnen unterliegen,
2.
des rollenden Materials von Eisenbahnen, ausgenommen Ladegutbehälter, soweit dieses Material den Bestimmungen der Bau- und Betriebsordnungen des Bundes und der Länder unterliegt,
3.
in Unternehmen des Bergwesens, ausgenommen in deren Tagesanlagen.


hier steht überwachungsbedürftige Anlagen - hier der Link zu Wikipedia mit einer Auflistung überwachungsbedürftiger Anlagen. Wenn ich nun einen alten Druckkessel aufbereiten und verschenken wollte (ein Kompressor müsste unter dieses Gesetz fallen, da gibt es aber bestimmt Richtlinien, wie groß der Kessel sein muss, wie hoch der Betriebsdruck sein muss, Förderleistung, Motorleistung etc.), würde mich das Gesetz wieder treffen - Nähmaschinen fallen aber nicht darunter.

(3) Dieses Gesetz gilt nicht für

1.
Antiquitäten,


hier hatte ich auf Zustimmung gehofft. Gibt es da eine gesetzliche Regelung zu, wann ein Produkt als Antiquität gilt?

2.
gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet,


hier gilt das Gesetz nicht

3.
Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind,

Nein, nicht die Nähmaschine.

4.
Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs und Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,

Nein, nicht die Nähmaschine.

5.
Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes, soweit im Medizinproduktegesetz nichts anderes bestimmt ist,

Nein, nicht die Nähmaschine.

6.
Umschließungen (wie ortsbewegliche Druckgeräte, Verpackungen und Tanks) für die Beförderung gefährlicher Güter, soweit diese verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, und

Nein, nicht die Nähmaschine.

7.
Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 2 Nummer 9 des Pflanzenschutzgesetzes oder des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1).

Nein, nicht die Nähmaschine.

Satz 1 Nummer 2 und 5 gilt nicht für die Vorschriften in Abschnitt 9 dieses Gesetzes.

(4) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Vorschriften vorgesehen sind. Satz 1 gilt nicht für die Vorschriften in Abschnitt 9 dieses Gesetzes.


Abschnitt 9 befasst sich wieder mit überwachungsbedürftigen Anlagen - trifft also auch wieder nicht zu.

Der Paragraph 2 erklärt Begriffe, die innerhalb des Gesetzes Verwendung finden. Ich will jetzt nicht alles hier reinkopieren, nur die von Dir erwähnten Passagen:

§ 2 Abs. 14: Im Sinne des Gesetzes...

... ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der

a)
geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder
b)
ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt,


Hier werden mit a) geschäftsmäßige Handlungen betroffen, mit b) explizit wieder diejenigen, die etwas verkaufen wollen.

Aber: Es passt auf viele andere, womöglich sogar auf einige hier im Forum - da muss sich aber jeder selbst erkennen.

Einen haben wir noch, den Absatz 4 im Paragraphen 2:

§ 2 Abs. 4: Im Sinne des Gesetzes...

... ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit,


Es geht um die Begrifflichkeit "Bereitstellung auf dem Markt", die aber auch hier wieder "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" zu sehen ist.

Lass' uns aber, um die spannende und wichtige Diskussion hier vernünftig weiterführen zu können, Abstand nehmen von meiner 332 und dem Töchterchen unserer Freundin. Das ist alles rein privat und hat mit diesem Gesetz hier nichts zu tun.

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn ich die Maschine fertig stellte und dann hier anbieten würde - da gebe ich Dir Recht, jetzt würde das passen. So aber nicht.
Beste Grüße!

Michael

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inch
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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#13 Beitrag von inch »

Prima,daß du dir die Mühe gemacht hast,detailliert auf die § einzugehen.
Wenn ich etwas verkaufe,dann nur "Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Dieser Satz wurde zwingend mit der Garantieverordnung der EU für Gebrauchtware.
Was die Produkthaftung angeht,befürchte ich in Zukunft amerikanische Verhältnisse,wo jeder nur denkbare absolute Schwachsinn dokumentiert und ausgeschlossen werden muß. Meiner Meinung nach eine Folge der Abmahnindustrie. Man stelle sich nur mal vor,was man mit einem Auto und dessen Einzelteilen alles anfangen könnte.
(Halten Sie Ihre Zunge nicht an die Zündkerze...) Da würde kein Buch reichen unter dem Aspekt "Tun Sie dies nicht oder jenes" etc.
Die VDE ist auch keine neuzeitliche Erfindung,sondern existiert nunmehr auch schon 100 ? Jahre oder länger.
In der Elektrotechnik waren die Einführung des Fi-Schalters und anderer spezieller Sicherungen eine wichtige Neuerung und Fortschritt,welche ein erhöhtes Maß an Sicherheit brachte.
Aber ansonsten ist Fachwissen und gesunder Menschenverstand wohl durch nichts anderes zu ersetzen,auch nicht durch §§.
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mahlekolben
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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#14 Beitrag von mahlekolben »

Achte aber darauf, dass meine Argumentation ausschließlich auf MEINEN Fall gemünzt ist.

Hier ist der Ursprung dieser Diskussion: https://naehmaschinentechnik-forum.de/v ... =25&t=5541

Eigentlich müssten wir Crossposting machen oder das alles drüben durchdiskutieren...

Als Sammler, der Maschinen an- und auch öfter mal verkauft, kann ein Gericht durchaus auf eine gerwerbliche oder gewerbsähnliche Tätigkeit kommen.

Das kann auch Bastler betreffen, die z.B. Haushaltsmaschinen in Familie und Nachbarschaft reparieren.

Und dann sitzt Du genau da drin, wovor Rolf hier warnt.
Beste Grüße!

Michael

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inch
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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#15 Beitrag von inch »

Deine Argumentation magst du auf "deinen Fall" bezogen haben,aber es geht ja hier eher um Grundsätzliches,dabei ist deine Pfaff ein gutes Beispiel.
Gewerbliche Tätigkeit setzt immer Gewinnerzielungsabsicht voraus und die tritt nicht nur dadurch ein,daß du dich mal ab und zu von einer deiner (in diesem Fall) Nähmaschinen trennst.
Bestandsschutz setzt immer Reparatur voraus,nicht Umarbeitung der Objekte durch gänzlich neue Technik. Wenn du für einen Oldtimer ein H-Kennzeichen beantragst,der serienmäßig einen Reihenzylinder drin hatte und du aber zwischenzeitlich einen V8 reingebastelt hast,erlischt die Zulassung bzw. gibt es kein H-Kennzeichen,weil sich nicht nur die Betriebserlaubnis erledigt hat,sondern auch jeglicher Bestandsschutz.
Zur fachgerechten Ausführung ermuntern und ermahnen finde ich gut und wichtig,aber ich finde es nicht gut,Leute mit §§ zu verunsichern,ohne das ganze Kleingedruckte inkl. der Sonderbestimmungen,Ausnahmen usw. usf. zu erwähnen.
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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#16 Beitrag von doc1972 »

Eine spannende Diskussion zu den rechtlichen Aspekten. Hätte ich in einem Technikforum jetzt gar nicht so erwartet.

Beruflich bin ich zwar in einer anderen Branche unterwegs, aber die Richtlinien und Gesetze haben gerade im Kapitel Anwendungsbereich und Begriffsdefinitionen identische Formulierungen, die hilfreiche Hinweise geben, ob jetzt automatisch jeder zum Hersteller wird, oder nicht.

Das hier mitunter zitierte ProdSG füht aus:

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.

Die wichtigsten Hinweise sind in diesem Satz eigentlich:
"dem Markt bereitgestellt": Dies bedeutet, dass es mehr als 1 Stück eines spezifizierten Produktes geben muss, da eine Bereitsstellung auf dem Markt eine Produktspezifikation, eine Preisliste und eine Konformitätserklärung erfordert. In meiner Branche sind auch die Internetinformationen prüfgegenständlich für die Bereitstellung eines Produktes am Markt. Gibt es von einem Produkt "reparierte Nähmaschine" nur eine einzige, würde diese im Zweifelsfall bei massiven Veränderungen eher einer "Sonderanfertigung" entsprechen und Sonderanfertigungen dürften gar nicht CE gekennzeichnet werden, die sind üblicherweise aus den europäischen Richtlinien ausgenommen.

"erstmals": Wann wurden die hier so behandelnden Nähmaschnien erstmals verwendet ? Doch üblicherweise, nachdem der Hersteller (Adler, Pfaff, Singer, u.a.) die Maschine, diese über sein Händlernetz oder direkt in den Markt abgegeben hat. Ein Produkt kann genau ein einziges Mal während seiner Existenz "erstmals" verwendet werden. Ich gehe hier mal schwer davon aus, daß hier niemand Nähmaschinene neu baut, sondern vorhandene, die vor Jahrzehnten ihre erste Verwendung bereits hinter sich hatten wieder zum funktionieren bringt.

Auch in den Begriffsdefnitionen gibt es Hinweise:
Begriffsbestimmung aus ProdSG:

§2
14. ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der
a) ... oder
b) ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt

Hier sind die wichtigen Hinweise:
"unter dem eigenen Namen": wer entfernt denn beim reparieren einer Singer, den Namen Singer und schreibt seinen eigenen Namen auf die Nähmaschine, wenn er sie gebraucht weiter gibt ?
"wiederaufbereitet": In meiner Branche interpretiert der Gesetzgeber dieses Wort als "In den Neuzustand zurück versetzen, so daß erneut eine erstmalige Inverkehrbringung stattfindet und erstmalige Verwendung erfolgt". Somit ist es für die Definition der Wiederaufbereitung erforderlich, eine Nähmaschine derart aufzubereiten, daß sie mit einer Nähmaschine mit 0,0h Betriebsstunden übereinstimmt. Ich glaub den Anspruch haben die wengisten hier, Neuware zu erzeugen.

Ach ja. der Gesetzgeber(Achtung: Einzahl, obwohl sicher nicht nur ein einziger unsere Gesetze schreibt) spricht üblicherweise in seinen Texten in der Einzahl von "dem Produkt". Hiermit meint er ein "spezifiziertes Produkt, welches konformitätsbewertet und konformitätsbescheinigt wurde und dem Markt bereitgestellt wird". Er meint hiermit nicht ein Einzelstück.

Das war das Thema "inverkehrbringung". Ich denke nicht, daß hier jeder bzgl gebrauchter Nähmaschinen automatisch zum Hersteller wird.

Anders sieht es mit "Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit" aus. Da bin ich bei den Vorrednern, daß EMV sichergestellt sein muß, genauso, wie die Niederspannungsrichtlinie. Jedes Öffnen und Schließen eines elektrischen / elektronischen Gerätes erfordert die Messung, dass die elektrische Sicherheit nach wie vor gegeben ist. Ich denke das sollten wir aus Eigenverantwortung sowieso machen und sicherstellen, daß die Phase nie am Gehäuse anliegen kann.
Ich für meinen Teil rüste üblicherweise eine Gehäuseerdung nach, wenn diese nicht vom ursprünglichen Hersteller so vorgesehen war. Das würde umgehend die Sicherung/FI auslösen, sollte durch eine Blankstelle die elektrische Phase aufs Gehäuse gelangen. Ja, ich weiß, dass man den 1500V Durchschlagstest mit dem Prüfbesen nicht mal eben zu Hause machen kann, wenn man nicht gerade ein VDE Prüfgerät dafür zur Hand hat. Mein Heizungsbauer hat das aber auch noch nie gemacht, wenn er die Heizungssteuerung auf und wieder zugeschraubt hat.

Nach meinem Kenntnisstand ist für handwerklichen Einzelreparaturen nach wie vor Bleilot zulässig. ROHS gilt für Neuware und serienmäßige Wiederaufbereitung. Ich lasse mich hier aber gerne überzeugen, wenn sich hier mittlerweile was geändert hat.
Der mit der "Paff 362 Automatik" tanzt. beerchug

carco
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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#17 Beitrag von carco »

Leute, Leute...

Alles was hier beschrieben wird ist, .... leider wahr.
Diese Gesetze, viele davon angeblich zum Schutze der Verbraucher gemacht, sind nichts anderes als die Beschneidung des privaten außergewerblichen Verkehrs.

Die EU ist der Nachfolgeverein der EWG (Europäische Wirtschafts Gemeinschaft). Ein rein wirtschaftlicher Zusammenschluss der vor allen Dingen die Überwachung und den Austausch wirtschaftlicher Güter innerhalb dieser Gemeinschaft hatte.

Überwachung deshalb, damit kein Staat übermäßig in Rüstung investiert. So verhindert man Kriege innerhalb dieser Gemeinschaft.
Austausch von Waren innerhalb der EWG zu besseren Zollrechtlichen Eigenschaften.

Dann wurde aus der EWG die EU. Mit der EU kam auch eine pseudodemokratisierung, um die EU auch bei den Menschen akzeptabler zu machen. Unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes werden immer neue weitreichende Gesetze erlassen, die letztendlich nur ein Ziel haben:

Den privaten Individualismus zu bekämpfen, weil mit ihm kein Geld zu erwirtschaften und er nicht kontrollierbar ist.

Dies betrifft vor allen Dingen Deutschland, das Land der Tüftler und Erfinder. Jeder der zwei plus zwei zusammenrechnen kann, kann sich jetzt ausmalen warum das so ist.

Keiner der sich mit dieser Materie befasst, kann verstehen warum die deutschen Abgeordneten dieser Selbstbeschneidung grundsätzlich immer wieder zustimmen.

Es liegt auf der Hand, dass die deutsche Vorherrschaft gebrochen werden soll, damit Deutschland keine herausragende Position innerhalb der EU aufüllen soll. Es ist der EU bereits gelungen einen großen Teil davon umzusetzen.

Wir sind zwar dennoch größter Nettozahler innerhalb der EU, leiden aber immer mehr und weitreichender unter den Gesetzen aus Brüssel.

Die Briten wollten das nicht mehr. Es gab für sie mehr als nur der Grund der Freizügigkeit die EU zu verlassen. Neben diesen einschneidenen Gesetzen unter denen besonders die Deutschen und Briten zu leiden haben, standen auch tagespolitische Endscheidungen unsere Majestät Frau Merkel.

Wohin die Reise geht, kann nur der beurteilen, der die politische Vergangenheit kennt, die zu diesen Entscheidungen geführt haben.

Es kommt noch schlimmer. Verlasst euch darauf.
Pfaff 130 - 134 - 138-6 - 145H2 - 545H3 - Pfaff W&G, Phoenix R - 429-50, Singer 12 - 28 - 29 - 15D-88 - 66 - 201K, Sunbeam TT90, Unknown, Winselmann Titan, Triumph TR4, Frister & Rossmann...

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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#18 Beitrag von inch »

Oder,um es mit Wilhelm Busch zu sagen:
"Kein Übel ist so groß, dass es nicht von einem neuen übertroffen werden könnte."

Es ist doch so schön einfach,Dinge,die hier nicht mehrheitsfähig sind,nach Brüssel zu dirigieren und dann dort zu beschließen lassen.
Der nächste Schritt ist dann,huch,wir können ja nichts dafür,das kommt doch aus Brüssel...
Es ist schon sehr verstörend,wie Demokratie,als auch der Europa-Gedanke Schritt für Schritt demontiert werden.
Was können wir dagegen tun...? - So gut,wie gar nichts.
Zitat Wilhelm Busch:
"Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß"

Gut,dann war das jetzt Spaß biggrin
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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#19 Beitrag von doc1972 »

Laßt es uns machen, wie die Franzosen und erstmal das Renteneintrittsalter erhöhen, da ist ja noch Luft nach oben und es ist der europäische Gedanke der zählt. Hebt Frankreich an, müssen wir auch anheben. :lol27: :lol27: :lol27:
Der mit der "Paff 362 Automatik" tanzt. beerchug

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Re: Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen

#20 Beitrag von det »

doc1972 hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2020, 12:26 Laßt es uns machen, wie die Franzosen und erstmal das Renteneintrittsalter erhöhen, da ist ja noch Luft nach oben und es ist der europäische Gedanke der zählt. Hebt Frankreich an, müssen wir auch anheben. :lol27: :lol27: :lol27:
nicht lustig!

Die Franzosen heben nach letzten Meldung nicht an, die bleiben bei 62 Jahren, während es in Deutschlang Richtung 67 Jahre geht.
Da die Franzosen gefühlte zwei Jahre ihres Arbeitslebens eh gestreikt statt gearbeitet haben ist das doppelt ungerecht.

Die ganze regulatorische Kacke als Selbstständiger ist mir dermaßen auf die Nerven gegangen, dass ich vor zwei Jahren auf die andere Seite gewechselt habe. Ich habe seitdem weniger Stress und auch noch mehr Geld.

Das "Problem" ist ja, dass es seit 75 Jahren keinen Krieg mehr hier gegeben hat. So konnten sich Stück für Stück diese Strukturen ausbilden, ohne das mal zwischendurch jemand den Reset-Taster gedrückt hätte.

Da mir ein überregulierter Frieden lieber ist als ein Krieg werde ich mich wohl oder übel mit der Entwicklung arrangieren.

Gruß
Detlef
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