Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

Für ? Na für witzigen Kram, wieder den tierischen Ernst!
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AnaiD
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Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#1 Beitrag von AnaiD »

Vielleicht bin ich auf dieser Seite auch ganz verkehrt, ich weiss es nicht.
Ich möchte 2 Nähmaschinen, welche ich gereinigt , geölt und wieder eingestellt habe, Senioren eines Altenheimes schenken.
Mein Mann hat bei einer noch die Erdung gelötet und getestet. Funktioniert.
Sie hat ein Metallgehäuse.
Dann meinte er, ich sollte mich mal umhören, was ist, wenn sich doch was löst, jemand durch Stromschlag verletzt, oder schlimmer, wird.
Wie kann ich das vorbeugen, dass ich dann nicht ins Kreuzfeuer komme.
Ich möchte denen einfach ne Freude machen.
Weiss jemand, ob es reicht, wie bei Kleinanzeigen, ohne Garantie, Gewähr usw.?

Diana

Knopp
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#2 Beitrag von Knopp »

Hallo Diana,
frage bitte eine Person, die zur Rechtsberatung berechtigt ist, damit Unklarheiten ausgeräumt ggf. vertraglich abgesichert werden und aus gut gemeint nicht schlecht gemacht wird... Ob sich so jemand im Forum befindet?

Aus diesen Gründen plus Garantie und Instandsetzung und steuerl. Aspekt von Spenden , werden oft neue Maschinen beschafft.
Nachhaltigkeit sieht anders aus. Auch die mögliche langjährige Vorerfahrung der Bewohner einer solchen Einrichtung ist oft eine deutlich Andere, als neue Maschinen.

Schöne Idee - wünsche Euch viel Erfolg bei dem Projekt!

Eine Kollegin hat ihrer dementen Mutti ihre Nähmaschine ins Heim mitgebracht. Dazu gelegte Flickwäsche und einzunähende Namensschildchen aus der Einrichtung hat sie unaufgefordert, wie in Jahren vor der Erkrankung perfekt genäht.
Phoenix,
weder aus der Asche noch aus Arizona,
sondern Nähmaschinenfabrik Baer und Rempel, Bielefeld 1865 - 1968

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inch
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#3 Beitrag von inch »

Ich würde sie,um sicher zu gehen,vom zugelassenen Elektriker prüfen lassen,der klebt dann seine Prüfmarke rauf und gut ist es.
Danach unter schriftlichem Ausschluß jeglicher Gewährleistung schenken und das quittieren lassen.
So würde ich das tun.
Слава Україні!
Hier geht`s zur Ukraine-Direkthilfe:
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RTL Kinderhilfe - 10 €/SMS 44844 Stichwort: "Ukraine"

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js_hsm
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#4 Beitrag von js_hsm »

inch hat geschrieben: Dienstag 4. Januar 2022, 14:35 Ich würde sie,um sicher zu gehen,vom zugelassenen Elektriker prüfen lassen,der klebt dann seine Prüfmarke rauf und gut ist es.
Danach unter schriftlichem Ausschluß jeglicher Gewährleistung schenken und das quittieren lassen.
So würde ich das tun.
Klar, das wäre der sicherste Weg aber wenn man etwas verschenkt sollte es auch nicht unnötig teuer sein.
Wenn ein Elektriker prüft und bescheinigt muss es durch sein Bücher und....
Ich würde erstmal Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
z.B. "anwalt online" bei einer Suchmaschine eingeben und sich dort was raussuchen
Der Maschinen(um)bauer
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https://youtube.com/@Special_Solutions
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littledaisy
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#5 Beitrag von littledaisy »

Anwaltsrat online kostet aber doch auch, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit doch deutlich mehr als die Maschinen an Restwert haben.
Ich würde der Heimleitung das schildern und sie fragen, ob sie es als Heimleitung annimmt und verantwortet.
Anderenfalls würde ich die Maschinen versuchen zu verkaufen und das Geld zwei Damen aus dem Heim als Taschengeld schenken.
Oder für wenig Geld oder geschenkt zwei Maschinen, die noch funktionieren, bei denen die Gefahr eines elektrischen Schlags nicht besteht, besorgen und den Damen im Altenheim schenken.
Gibt`s doch immer mal wieder.

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js_hsm
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#6 Beitrag von js_hsm »

littledaisy hat geschrieben: Dienstag 4. Januar 2022, 15:21 Anwaltsrat online kostet aber doch auch, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit doch deutlich mehr als die Maschinen an Restwert haben.
Ich würde der Heimleitung das schildern und sie fragen, ob sie es als Heimleitung annimmt und verantwortet.
Anderenfalls würde ich die Maschinen versuchen zu verkaufen und das Geld zwei Damen aus dem Heim als Taschengeld schenken.
Oder für wenig Geld oder geschenkt zwei Maschinen, die noch funktionieren, bei denen die Gefahr eines elektrischen Schlags nicht besteht, besorgen und den Damen im Altenheim schenken.
Gibt`s doch immer mal wieder.
Der erste Rat ist i.d.R. kostenlos (war es zumindest)
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littledaisy
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#7 Beitrag von littledaisy »

Habe ein Portal gefunden, wo es tatsächlich kostenlos ist, und eins, wo eine "kostenlose Kennenlernphase" zugesagt wird, aber keine kostenlose Erstberatung.
Also u.U. machbar. Aber sobald ein Anwalt irgendetwas schriftlich geben soll, kostet es dann doch sofort.
Vielleicht eine Möglichkeit, ich persönlich würde das Gespräch mit der Heimleitung suchen. Scheint mir das Beste.

Knopp
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#8 Beitrag von Knopp »

Oft gibt es am Gericht eine Ersteinschätzung/Erstberatung durch Mitglieder des Anwaltsvereines gegen z. B. einen Obulus von 10,--€ Letztendlich machen die das ehrenamtlich, was ihnen sonst generell berufsrechtlich untersagt wäre.
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gelöschter User N

Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#9 Beitrag von gelöschter User N »

Seid ihr da nicht völlig auf dem falschen Dampfer?

Ich weiß, ich weiß, der übergehorsame Deutsche, der ohne seinen Lebensberechtigungsschein nicht einmal wagt zu atmen ...

Etwas defektes zu schenken ist nicht verboten.
Das Seniorenheim, dass die Nähmaschinen benutzen möchte muss die VDE Abnahmen der Maschinen vornehmen (und bezahlen)

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adler104
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung8

#10 Beitrag von adler104 »

Kleine Anekdote aus dem Seniorenheim meiner Tante. Sie hatte zu Hause einen 3-4 Jahre alten Fernseher, den Sie in ihrem Heimzimmer nicht aufstellen durfte, weil wir keinen Kaufbeleg hatten, mit dem wir das Alter hätten nachweisen können. Sie hat einen neuen FS bekommen, das war dann erlaubt. Frag mich nicht nach Sinn oder Unsinn aber das hatte wohl mit Brandschutzvorschriften seitens des Heimbetreibers zu tun.

Ich denke ich würde immer zuerst mit dem Heimbetreiber reden, alles andere macht keinen Sinn. Wenn die nein sagen, dann nein!
Mit'm Öl nich sparsam sein!

--- Singer 111G156 - Singer 307G2 - Singer 29K71 - Singer 212G141 - Singer 45D91 - Singer 132K6 - Singer 108W20 - Singer 51WSV2 - Singer 246K16 - Singer 143W2 - Pfaff 368 ---

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