Hallo alle,
gilt in Deutschland nicht das Urheberschutzrecht nur für 70 Jahre?

Damit kann es doch auch keine Verwertungsrechte mehr für Unterlagen geben, die im Original letztmals vor 1948 gedruckt wurden und dessen Urheber von der SMAD liquidiert wurde? Ich habe die gleiche Frage auch bei alten Noten namhafter, heute noch bestehender Verlage, die z. B. in einem Wikipedia-Ableger ISMPL kostenlos zur Verfügung gestellte werden.
Oder ist die Rechtslage im immer noch nicht ganz wiedervereinigten Deutschland in Ost und West geteilt?

Die Bedienungsanleitungen der Textima/Veritas-Maschinen sind auf jeden Fall noch geschützt, das ist klar

. Und nur für die könnte der Club Verwertungsrechte gekauft haben. Es ist keine Schande, Geld zu verdienen, es fragt sich nur, wie. Das Wittenberger Singer-Werk hatte mit dem DDR-Nachfolger nur den Standort mit einigen Ruinen, sonst nichts mehr gemeinsam. Alles andere hatten die sowjetischen Freunde nach Podolsk verladen und Singer USA hat nicht widersprochen. Es gibt genügend Internetseiten, auf denen alte Bedienungsanleitungen zu finden oder kostenlos zu bestellen sind.
Grüße
Harald