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Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 01:05
von Katis
Lanora hat geschrieben:Bin gerade dabei das Buch zu scannen . Das ist von 1935 (copyright) aus dem Otto-Beyer-Verlag Leipzig .
Da dieser Verlag schon lange nicht mehr existiert hoffe ich das das Copyright keine Probleme darstellt....................
nicole.boening hat geschrieben:Jetzt hier das Beyer-Buch - ebenfalls mit lieben Grüßen
BEYERS Grundlehre der Schneiderei neu ocr klein.pdf
Ganz, ganz lieben Dank an Euch, Lanora und Nicole: Ihr seid absolute Schätzchen heart !
Sorry, wenn ich jetzt nicht ganz genau identifizieren kann, wer nun was genau gemacht hat..., ist auf jeden Fall eine Top 'Rettungsaktion' von sonst verlorenen Dokumenten!

Gruß
Karin

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 06:22
von nicole.boening
Der Dank geht an Lanora heart - ich hab nur zugeschnitten, den Hintergrund entfernt und hoch geladen.

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 07:14
von Lanora
beerchug Ich hoffe sehr ihr könnt sowas auch brauchen .
Die Techniken sind schon eher „veraltet“ .
Aber trotzdem finde ich es sehr interessant was man damals bei einer Hausfrau (ohne Schneiderlehre) so alles voraussetzte.......

Ich hab noch ein Singer Buch von 1960.
Man merkt schon die 25 Jahre Unterschied und die technische Weiterentwicklung.
Falls es da auch keine Probleme mit dem Copyrhigt gibt.........

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 14:08
von det
Hallo,
es gibt dann Probleme mit dem Copyright wenn das jemand, der die Rechte daran hat, sieht und verfolgt.

*Editiert*

Gruß
Detlef

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 15:04
von Lanora
sad bei den Singer Büchern vermute ich mal darf man das bestimmt nicht ....... aber das alte Beyer Buch huh mmmhhh....Dieser Verlag existiert ja schon Ewigkeiten nicht mehr und das Copyrhigt ist von 1935 . Also älter als 70 Jahre . Geht das danach nicht in Allgemeingut über ??? huh

Ich stell mir diese frage jedes Mal ......und hab noch keine genaue Antwort darüber gefunden

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 18:34
von det
Lanora hat geschrieben:sad bei den Singer Büchern vermute ich mal darf man das bestimmt nicht ....... aber das alte Beyer Buch huh mmmhhh....Dieser Verlag existiert ja schon Ewigkeiten nicht mehr und das Copyrhigt ist von 1935 . Also älter als 70 Jahre . Geht das danach nicht in Allgemeingut über ??? huh

Ich stell mir diese frage jedes Mal ......und hab noch keine genaue Antwort darüber gefunden
70 Jahre nach dem Tod des Autors ...
Nicht nach Erscheinungsdatum.

Gruß
Detlef

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 18:51
von Lanora
rolleyes und woher weiß man wann der Autor verstarb ??????

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 19:08
von nicole.boening
Ich sag jetzt mal einfach : Das ist eine Recherchearbeit, die wir nicht leisten können. Was wir vielleicht aber tun könnten ist, keine schlafenden Autoren oder Hunde zu wecken. Es ist ein Dilemma, das für uns nicht lösbar ist.

1. Wir haben die Möglichkeit, die Bücher mich zu verbreiten. Damit vermeiden wir, angreifbar zu werden. Damit erhöhen wir aber die Wahrscheinlichkeit, dass das alte Fachwissen verloren geht.

2. Oder wir tun genau das, was wir gerade machen und verbreiten das alte Fachwissen für einen guten Zweck. So wie Eddie. Die zweite Variante klingt für mich sehr viel sexier.

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 21:29
von GerdK
Richtig. In der Schweiz scheint es ein anderes Urheberrecht zu geben. Man könnte Eddie fragen, ob er es online stellen will.
Wenn er denn noch lebt...

Viele Grüße, Gerd

Re: BEYERS Schneiderlehre - Auftragsarbeit

Verfasst: Freitag 6. April 2018, 15:27
von carco
Das deutsche Urheberrecht ist recht komplex.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das meiste vor 1945 erschienene nicht verfolgt wird. Auch dann nicht, wenn es noch Nachfahren oder Verlage gibt, die diese Sachen damals veröffentlicht haben.

Die Voraussetzung ist aber immer die Quellenangabe.

Dinge die nach 1945 erschienen sind werden dagegen desöfteren auch mal verfolgt, da man hier oftmals noch einen kommerziellen Nutzen sieht.

Aber auch hier ist es nicht selbstverständlich, das verfolgt wird. Im Zweifelsfall ist immer die Frage zu beantworten, ob kommerzielle Hintergründe vorhanden sind und wie groß das Interesse ist. Und nicht jeder Rechtsnachfolger klagt auch sofort.

Das Problem sind die Abmahnanwälte. Diese Zeitgenossen haben oftmals in ihrem Dasein als Rechtsanwälte versagt, bzw. keinen Job erhalten. Da ist es ein leichtes das Internet durchzustöbern und Copyright-Brüche zu ahnden.

Die können davon Leben. Auch wenn der Urheber nichts davon weiß. Die letzten Bundesregierungen unter Merkel wurden schon mehrfach darauf hingewiesen diesem Abmahnwahnsinn ein ende zu bereiten. Aber bei 37% Juristen unter den Abgeordneten ein Unterfangen welchen auf wenig Interesse stößt.