det hat geschrieben:Moin Wolfgang,
Manohara hat geschrieben:1.3
Zulässiges Kopieren nach Werkart
Für das konkrete Werk bedeutet das jeweils:
Bücher
: Ein eigenes Buch darf für die Aufnahme in ein eigenes Archiv (siehe auch Teil 2, Nr. 3.2) vollständig auf Papier kopiert werden. Ist das Archiv im öffentlichen Interesse tätig und verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck ist auch eine elektronische Kopie zulässig.
...
Nach meiner Interpretation ist eine Urheberrechtsverletzung dann gegeben, wenn jemand damit Geld machen will.
Diese Argumentation klingt für mich erst mal schlüssig. Interessant wird es aber, wenn sich wirklich - ich nehme mal realistischerweise an - z.B. 23 Foristi zusammen tun, gemeinsam für je 10,- Euro den Renters erwerben und dann das Buch kopieren. Darf man dann nur eine Kopie erstellen, die dann reihum wandert oder darf jeder der 23 eine Kopie erhalten?
Was passiert, wenn die zusätzlich erstellte digitale Kopie die verschworenen Reihen der 23 verlässt und plötzlich irgendwo im Netz zu finden ist?
Gibt es hier keinen Anwalt für Urheberrecht, der im Feierabend an Nähmaschinen schraubt?
Gruß
Detlef
Ich sage es ganz ehrlich, langsam aber sicher nervt dies Diskussion. Urheberrecht ist ein Eigentumsrecht einer realen biologischen Person an ihrem ureigenen geistigen oder künstlerischem Werk. Die Laufzeit dieses Rechtes ist 70 Jahre ab Tod des Urhebers. Die Ausnahmen sind oben beschrieben (Vergriffen etc.)
Was ist daran so schwierig zu verstehen? Ein urheberrechtlich geschütztes Werk darf zum persönlichen Gebrauch einmal kopiert werden.
Was ist an den Begriffen "einmal" und "persönlich" so schwer zu verstehen?
Wenn ich meinen Renters scanne, darf ich mir davon eine Kopie drucken. Punkt, Fakt und aus.
Wenn Ihr Euch zusammen einen Renters leiht oder kauft, scannt und in mehrereren Exemplaren ausdruckt, dann ist es nicht mehr persönlich und auch kein Einzelexemplar.
Wenn dabei auch nur 1 Cent an Geld von einem zum anderen fliesst, ist das gewerblich.
Wenn einer von Euch seine Kopie verschenkt, aber eine weitere Kopie davon behält, ist es keine einzelne persönliche Kopie mehr.
Bitte stellt Euch vor der Autor eines Buches zu sein und irgendjemand nimmt sich Euer Werk, scannt das Teil und verteilt im Freundeskreis zig Kopien. Ihr würdet vermutlich alle hellauf begeistert sein und in Zukunft alle weiteren Bücher von Euch gleich kostenlos ins Internet stellen, oder?
Und was die Kopien von Occaphot angeht und ähnliche, die Schweiz hat ein etwas anderes Schutzrecht, insgesamt dürfte das aber auf juristisch sehr dünnem Eis ruhen, zumal unser Eddie noch die Dreistigkeit besitzt in den Kopien auf sein Copyright zu pochen mit seinem Logo und Webadresse.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Zumindest noch nicht!
Und zu dem Absatz 1.3, damit sind Büchereien, wissenschaftliche Sammlungen und ähnliche gemeint, aber nicht 23 Foristi in einem privaten Forum.