Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbildung

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nicole.boening
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Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbildung

#1 Beitrag von nicole.boening »

Hallo ihr Lieben,

ich hatte gerade ein interessantes Gespräch mit einem Verantwortlichen der Handwerkskammer Bremen. Er teilte mir mit, dass beim Ankauf- und Verkauf von Nähmaschinen - einschließlich der Reparatur der Geräte für einen gewinnbringenden Verkauf mit Gewerbeschein - keine besonderen Qualifikationen notwendig sind. Wusstet ihr das? Das heißt, wir handeln völlig legal, wenn wir Maschinen kaufen und lauffähig wieder in den Verkehr bringen. Solange ein Gewerbe angemeldet ist - falls es ein Umfang annimmt, der die üblichen Nachbarschaftshilfe übersteigt.

Liebe Grüße

Nicole
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Benno1
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#2 Beitrag von Benno1 »

Ja, wusste ich. Ist ja in Österreich auch nicht viel anders. Auch das Finanzamt schaut auf die Finger
Elna supermatic, ZZ und SU sind meine Hauptmaschinen, Singer 66, Singer-Klon von Rast & Gasser, Kayser L und noch so einige biggrin biggrin biggrin

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nicole.boening
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#3 Beitrag von nicole.boening »

Benno1 hat geschrieben:Auch das Finanzamt schaut auf die Finger
ach was! ... wo tut es das nicht ...

Die Frage ist, wenn jemand eine Reparatur seiner eigenen Maschine möchte, muss er mir die Maschine verkaufen - ich repariere die und verkaufe sie zurück. Das würde doch gehen, oder?
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#4 Beitrag von Benno1 »

so in etwa ja. aber wer tut das schon
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nicole.boening
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#5 Beitrag von nicole.boening »

Ist doch kein Ding - dann muss einfach eine Info in die Rechnung - das wars. Es kommt ja immer darauf an, wie man es verkauft und wie geschickt man sich dabei anstellt.
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Benno1
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#6 Beitrag von Benno1 »

Privatverkauf mit Rechnung? Hab ich noch nie gesehen schon garnicht gemacht. Nur wennst es gewerblich machst, darfst eine Rechnung machen und da musste schon mal eine Erklärung beim Finanzamt machen. Soweit ich mich da richtig entsinne
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GerdK
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#7 Beitrag von GerdK »

Wenn der Umfang der Reparaturen nicht über eine Plattform geht (und damit bei bösem Willen des FA nachverfolgt werden kann), sondern privat und cash auf die Kralle, dann hat das FA keine Chance. Und wahrscheinlich auch wichtigere "Klienten".. smile
Ich habe auch schon eine..oder zwei..oder so... angel ... Maschinen auf diesem Weg repariert gegen ganz kleines Geld. Kein Problem. Interessanter ist, ob man Elektromaschinen reparieren darf ohne Elektrofachkraft zu sein. Ist aber m.E. auch nicht so kritisch, denn wenn da jemand am Elektroschock stirbt, ist man so oder so dran, egal, ob man Elektrofachkraft ist oder nicht. Meines Wissens sind die Friedhöfe nun nicht gerade voll mit Leuten, die an schlecht reparierten Nähmaschinen gestorben sind, aber man sollte natürlich schon die wichtigsten Grundlagen kennen und beachten.

Viele Grüße, Gerd

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nicole.boening
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#8 Beitrag von nicole.boening »

GerdK hat geschrieben:Wenn der Umfang der Reparaturen nicht über eine Plattform geht (und damit bei bösem Willen des FA nachverfolgt werden kann), sondern privat und cash auf die Kralle, dann hat das FA keine Chance. Und wahrscheinlich auch wichtigere "Klienten".. smile
Ich habe auch schon eine..oder zwei..oder so... angel ... Maschinen auf diesem Weg repariert gegen ganz kleines Geld. Kein Problem. Interessanter ist, ob man Elektromaschinen reparieren darf ohne Elektrofachkraft zu sein. Ist aber m.E. auch nicht so kritisch, denn wenn da jemand am Elektroschock stirbt, ist man so oder so dran, egal, ob man Elektrofachkraft ist oder nicht. Meines Wissens sind die Friedhöfe nun nicht gerade voll mit Leuten, die an schlecht reparierten Nähmaschinen gestorben sind, aber man sollte natürlich schon die wichtigsten Grundlagen kennen und beachten.

Viele Grüße, Gerd
Der Tod wird dann nicht mehr mit einer Sense abgebildet, sondern mit einer Nähmaschine.
Für Leute, die damit Geld verdienen möchten: So einen Befähigung bekommt man - wenn ich das richtig verstanden habe - für 700 Euro bei der Kreishandwerkerschaft und sie nennt sich, wenn ich richtig informiert bin "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk". Ich denke, wenn man verantwortungsvoll mit Kunden handeln möchte, sollte das Geld drin sein.
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#9 Beitrag von armin_k. »

Naja

So lange das Spiel nicht gewerblich getrieben wird... in welcher Form auch immer.. sollte es problemlos sein.

Wenn ich natürlich anfange Geld zu verlangen und eine Rechnung ausstelle, dann muss ich Gewährleistung geben, Steuern abführen,...

Wenn man allerdings etwas kauft, weil man es sammelt - dann repariert, aufhübscht, wartet,.... nutzt (und wenn es nur dazu dient, sich daran zu erfreuen) dann kann man es auch aus eigenem Gebrauch wieder verkaufen... ganz normal.

Ich würde die Maschinen, die ich abgebe nie als Maschinen bezeichnen, die ich gekauft habe, um sie weiter zu verkaufen. (Dann wäre es ja eine gewerbliche Absicht - wobei der Nachweis hier mühsam wird) Ich wollte sie (ihre Mechanik) kennenlernen, mit ihnen spielen (nähen) - und manche gebe ich auch wieder her, weil ich nicht genügend Platz habe, sie mir doch nicht so zusagen, ...

Das ist doch ganz normal für Fans...

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nicole.boening
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Re: Info Handwerkskammer: Reparatur Nähmaschinen ohne Ausbil

#10 Beitrag von nicole.boening »

Aber das ist es eben: Du könntest die Maschinen auch gewerblich verkaufen. Das wäre überhaupt kein Problem. Die Gewährleistung ist dann aber gesetzlich geregelt und kann wohl auf ein Jahr reduziert werden.
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